Die Betreuungszeiten sind frei wählbar. Das heißt, Sie entscheiden als Eltern oder Erziehungsberechtigte(r), ob Sie Ihr Kind an fünf Tagen pro Woche oder weniger in die Betreuungseinrichtung geben. Wenn Sie also die Mindestbetreuungszeit buchen, steht es Ihnen frei, Ihr Kind jeden Tag oder zum Beispiel nur an vier Tagen in der Woche in die Betreuung zu geben. Unsere Krippenleitung berät Sie gerne persönlich.
Die Benutzungsgebühren betragen für jeden angefangenen Monat für den Besuch der Kinderkrippe
bei einer durchschnittlichen täglichen Betreuungszeit von | |
über 4 bis zu 5 Stunden | monatlich 170,00 € |
über 5 bis zu 6 Stunden | monatlich 190,00 € |
über 6 bis zu 7 Stunden | monatlich 210,00 € |
über 7 bis zu 8 Stunden | monatlich 230,00 € |
über 8 bis zu 9 Stunden | monatlich 250,00 € |
Die somit entstehenden Betreuungskosten betragen circa 1,70 € pro Stunde. Die Benutzungsgebühren orientieren sich am durchschnittlichen Vergleich benachbarter Einrichtungen. Sie sind im Vergleich zum Kindergarten deshalb höher, weil für die Betreuung unter Dreijähriger ein wesentlich höherer Personalschlüssel erforderlich. Bitte bedenken Sie, dass für die liebevolle Umsorgung von Kleinkindern ein hoher, persönlicher und besonders fürsorglicher Aufwand erforderlich ist. Eine Betreuungskraft wird im Krippenbereich für vier Kleinkinder (Schlüssel 1:4) gerechnet. Im Kindergarten beträgt der Schlüssel 1:12,5. Das bedeutet, in der Kinderkrippe betreut eine qualifizierte Mitarbeiterin drei Kinder. Im Kindergarten ist eine Mitarbeiterin für rechnersich 12,5 Kinder zuständig.